Ich
bin VdS-anerkannter Blitzschutz-, und Überspannungsschutz-
Sachverständiger mit den entsprechenden
Lehrgängen und Prüfungen.
Bei
über 1,5 Millionen Blitzen jedes Jahr in Deutschland verursacht
der Blitz viele Schäden:
- Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Personen und Tieren.
- Brände
- Beschädigung von Gebäuden
- Beschädigung von elektrischen Anlagen
- Zerstörung von Geräten,
insbesonders solche mit elektronischen Bauteilen wie Überwachungseinrichtungen,
Haushaltsgeräte, etc.)
- Beschädigung/ Störung von
IT-Anlagen(Informations-Technologie) Rechenzentren,
Computeranlagen mit Löschung oder Veränderung gespeicherte
Daten, etc.
- Zerstörung/ Störung von
Telefon-, Telefax-, Bildübertragungs-Anlagen.
- Zerstörung/ Störung/
Fehlalarme von Überwachungseinrichtungen wie
Einbruchmelde-Anlagen, Brandmelde-Anlagen, etc.
- Zerstörung/ Störung von
Funkdienste
- Zerstörung/ Störung von
Schaltanlagen, Motorsteuerungen..
- Zerstörung/ Störung/
Fehlalarme von Aufzug-Steuerungen.
- und vieles andere mehr.
Grundsätzliches:
Mit den neuen VDE-Vorschriften für Blitz-, und
Überspannungsschutz wurden Normen geschaffen, die diese Schäden
erheblich reduzieren; vorausgesetzt, sie werden auch richtig
angewandt.
Meine Sachverständigen-Tätigkeit für den Bereich
Blitzschutz/ Überspannungsschutz:
·
Untersuchung der
Anlagen auf Ausführungsmängel, Einhaltung der
Vorschriften, Normen und dem Stand der Technik mit
Mängelfeststellung.
·
Beratung für den Bau
neuer Anlagen oder Anlagenerweiterungen mit Systemintegration,
bzw. Sanierungen.
·
Berechnungen/
Nachberechnungen des sonstigen Anlagenkomponenten.
· Prüfung
der Planunterlagen / Dokumentationen.
· Messungen
·
Weitere mögliche Tätigkeiten
auf Anfrage.
Tip
an die Bauherren/Betreiber:
Bei meinen zahlreichen Besichtigungen habe ich immer wieder
Ausführungsmängel festgestellt. Lassen Sie daher Ihre Anlage auf
Mängel untersuchen, damit eine kostenlose Mängelbeseitigung
während der Gewährleistungszeiten erfolgen kann.
Durch
konsequente Beratung zum wirtschaftlichen Betrieb.
Die Beratung sollte schon vor Beginn der
Planung
angefordert werden. Nur so können später
bei der
Anlagenerstellung Fehler vermieden werden.
Und wann darf ich für Sie tätig werden?
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