Sachverständigenbüro  Kuhlmann 

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Gutachten, Beratung, Mängelanalyse, Abnahmen, Risikobewertung, beratende Betreuung bei Neubauten

EMV: Elektromagnetische Verträglichkeit

 

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Ich bin VdS-anerkannter EMV-Sachverständiger mit den entsprechenden Lehrgängen und Prüfungen:

Grundsätzliches:

EMV  (Elektromagnetische Verträglichkeit)eines elektrischen Gerätes/ einer Anlage bedeutet, daß es zufriedenstellend funktioniert ohne das andere Geräte/ Einrichtungen in der Funktion gestört werden.

Störquellen können viele elektrische und insbesonders elektronische Geräte sein.

 Als EMV-Störer oder als EMV-Gestörte können in Frage kommen:

  • Leitungsnetze wie Daten-, und Starkstrom-Netze

  • Telefonanlagen, Lautsprecheranlagen

  • IT-Anlagen(Informationstechnologie) / Computer/ EDV-Anlagen und ähnliche Geräte.

  • Funkdienste

  • Elektromedizinische Anlagen.

  • Schaltanlagen

  • Hausgeräte, Werkzeuge, Leuchten, Bürogeräte.

Jede Anlage und jedes Gerät soll so erstellt/ gebaut sein, das EMV vermieden wird. Dieses regelt das

 GESETZ ÜBER DIE ELEKTROMAGNETISCHE 

VERTRÄGLICHKEIT VON GERÄTEN

vom 9. November 1992 der Bundesrepublik Deutschland.

Meine Sachverständigen-Tätigkeit (BVFS) für den     Bereich EMV:

 

·       Untersuchung bei nicht erklärbare Störungen oder Defekte in den Anlagen-Komponenten.

·       Untersuchung bei Fehlalarme 

        > Siehe auch unter Anlagenstörungen< 

·    Untersuchung der Anlagen auf Ausführungsmängel, Einhaltung der Vorschriften, Normen und dem Stand der Technik mit Mängelfeststellung.

·        Beratung für den Bau neuer Anlagen oder Anlagenerweiterungen mit Systemintegration, bzw. Sanierungen.

·        Auslegung von Leitungsnetzen

·      Netzanalyse-Messung

·        Berechnungen/ Nachberechnungen des sonstigen Anlagenkomponenten.

·       Prüfung der Planunterlagen / Dokumentationen.

·       Messungen

·        Weitere mögliche Tätigkeiten auf Anfrage.

 

 

 

Tipp an die Bauherren/Betreiber:

      Bei meinen zahlreichen Besichtigungen habe ich immer wieder Ausführungsmängel festgestellt. Lassen Sie daher Ihre Anlage auf Mängel untersuchen, damit eine kostenlose Mängelbeseitigung während der Gewährleistungszeiten erfolgen kann.

 

 

   Durch konsequente Beratung zum wirtschaftlichen Betrieb. Die Beratung sollte schon vor Beginn der Planung angefordert werden. Nur so können später bei der Anlagenerstellung Fehler vermieden werden.