Sachverständigenbüro  Kuhlmann 

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Gutachten, Beratung, Mängelanalyse, Abnahmen, Risikobewertung, beratende Betreuung bei Neubauten

Gefahrentechnik

Einbruchmeldetechnik / Brandmeldeanlage

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  Einbruchmelde-, und Überfall-Anlagen:

 

 

Einbruchmelde-Anlagen sollen Personen, Gebäude, Einrichtungen, Werte vor unberechtigten Zugriff schützen. Wesentlich ist die richtige Planung, Erstellung,  mängelfreie Erstellung und richtige Dokumentation der Anlagen. Die Verkabelung muß den EMV-Richtlinien entsprechen.

Hierzu sollten die >VdS-Richtlinie für Einbruchmeldeanlagen und die VDE Vorschriften< beachtet werden.

 

 

 

Brandmeldeanlage:

Brandmelde-Anlagen sollen Personen, Gebäude, Einrichtungen, Werte vor Brände schützen. Wesentlich ist die richtige Planung, Erstellung  mängelfreie Erstellung und Dokumentation der Anlagen. 

Hierzu sollten die >VdS-Richtlinie für Einbruchmeldeanlagen und die VDE Vorschriften< beachtet werden.

Die Verkabelung muß den EMV-Richtlinien entsprechen.

 

 

 

 

 

Meine Sachverständigen-Tätigkeit  für den Bereich Gefahrentechnik:

 

·        Untersuchung bei nicht erklärbare Störungen, Funktionsstörungen oder Defekte in den Anlagen-Komponenten.

·       Untersuchung bei Fehlalarme.

 

        > Siehe auch unter Anlagenstörungen< 

 

·        Untersuchung der Anlagen auf Ausführungsmängel, Einhaltung der Vorschriften, Normen und dem Stand der Technik mit Mängelfeststellung.

·        Beratung für den Bau neuer Anlagen oder Anlagenerweiterungen mit Systemintegration.

·        Beratung zu Sanierungen.

·       Prüfung der Planunterlagen / Dokumentationen.

·       Messungen

·        Weitere mögliche Tätigkeiten auf Anfrage.

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Tipp an die Bauherren/Betreiber:

      Bei meinen zahlreichen Besichtigungen habe ich immer wieder Ausführungsmängel festgestellt. Lassen Sie daher Ihre Anlage auf Mängel untersuchen, damit eine kostenlose Mängelbeseitigung während der Gewährleistungszeiten erfolgen kann.

 

 

Hinweis:

Alle vorgenannten Leistungen für die Anlagentechniken werden von mir erbracht; Erfahrungen konnte ich durch Gutachten und 30-jähriger Planertätigkeit sammeln.

 

 

 

Und wann darf ich für Sie tätig werden?