EDV-Anlagen sind für die vielfältigen Abwicklungen
von Arbeitsabläufen in allen Bereichen unentbehrlich.
Ausfälle von IT- Anlagen verursachen hohe Produktions-, und
Personalkosten.
Ihre besondere Bedeutung liegt im hohen Verfügbarkeitsanspruch und
ihrer Schlüsselfunktion für die Produktions- und
Verwaltungsprozesse des Unternehmens; den Behörden, etc. Ausfälle
solcher Anlagen stellen für die Betreiber eine ernste Bedrohung
dar. IT-Anlagen erfordern wegen dieser Bedeutung für die meisten
Unternehmen Maßnahmen der Schadenverhütung, die über die
gesetzlichen Anforderungen wie z. B. die des Baurechts,
Arbeitsschutzrechts etc. hinausgehen.
Die nachfolgende Auflistung konkretisiert die Anforderungen und
Maßnahmen zur Schadenverhütung für Anlagen der
Informationstechnologie (IT-Anlagen) in gewerblichen und
industriellen Betrieben. Es gilt sowohl für neu zu errichtende als
auch bestehende Anlagen. Die Verantwortung des Betreibers von
IT-Anlagen bleibt hiervon unberührt.
Die Festlegung von Maßnahmen orientiert sich immer am Schutzziel
der IT-Anlage:
§
Wie
wichtig ist die IT-Anlage für den Betreiber?
§
Wie und
im welchen Umfang ist die Anlage zu schützen?
§
Welcher
Schaden darf/ kann eintreten?
§
Wie hoch sind die Kosten für die Wiederbeschaffung +
Inbetriebnahme?
§
Wie hoch sind die Kosten für den Zeit-, und
Produktions-Ausfall?
Das Schutzkonzept für IT-Anlagen muß daher einen
entsprechend hohen Stellenwert erhalten mit einem ganzheitlichem
Konzept der Verknüpfung von Schutzmaßnahmen. Das Versagen z. B.
des Brandschutzkonzeptes kann im Schadenfall katastrophale
Auswirkungen haben.
Der Betrieb einer IT-Anlage ist unterschiedlichen Gefahren
ausgesetzt, wodurch Schäden am Gebäude, an Maschinen oder durch
Datenverluste verursacht werden können:
§
Brand, Rauch, Explosion
§
Störung der Energieversorgung
(Versorgungsnetz-Netzausfall,
Störungen an der unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlage (USV),
Netzersatzanlage etc.)
§ Überspannung
wie Blitzschlag, EMV, Oberschwingungen, etc.
§
Wasser
§
Einbruch/Diebstahl,
Vandalismus und Sabotage
§
Elementarereignisse wie
Hochwasser, Sturm, Erdbeben etc.
§ Fehlerhafte
Gebäudeplanung, Auswahl ungeeigneter Räume
§ Mangelhafte
Elektro-Installation + Beleuchtung
§ Störungen
oder mangelhafte Auslegung an Technische Einrichtungen
wie Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen (HLK), raumlufttechnischen
Anlagen (RLT), sowie mangelhafte Systemintegration / Facility -
Management.)
§ Organisatorische
Mängel (ungenügend ausgebildetes Personal)
EDV-Anlagen sind für die vielfältigen Abwicklungen
von Arbeitsabläufen in allen Bereichen unentbehrlich.
Ausfälle von IT- Anlagen verursachen hohe Produktions-, und
Personalkosten.
Ihre besondere Bedeutung liegt im hohen Verfügbarkeitsanspruch und
ihrer Schlüsselfunktion für die Produktions- und
Verwaltungsprozesse des Unternehmens; den Behörden, etc. Ausfälle
solcher Anlagen stellen für die Betreiber eine ernste Bedrohung
dar. IT-Anlagen erfordern wegen dieser Bedeutung für die meisten
Unternehmen Maßnahmen der Schadenverhütung, die über die
gesetzlichen Anforderungen wie z. B. die des Baurechts,
Arbeitsschutzrechts etc. hinausgehen.
Die nachfolgende Auflistung konkretisiert die Anforderungen und
Maßnahmen zur Schadenverhütung für Anlagen der
Informationstechnologie (IT-Anlagen) in gewerblichen und
industriellen Betrieben. Es gilt sowohl für neu zu errichtende als
auch bestehende Anlagen. Die Verantwortung des Betreibers von
IT-Anlagen bleibt hiervon unberührt.
Die Festlegung von Maßnahmen orientiert sich immer am Schutzziel
der IT-Anlage:
- §
Wie wichtig ist die IT-Anlage für den
Betreiber?
-
§ Wie und im welchen Umfang ist die Anlage zu schützen?
-
§ Welcher Schaden darf/ kann eintreten?
-
§ Wie hoch sind die Kosten für die Wiederbeschaffung +
Inbetriebnahme?
-
§ Wie hoch sind die Kosten für
den Zeit-, und Produktions-Ausfall?
Das
Schutzkonzept für IT-Anlagen muß daher einen entsprechend
hohen Stellenwert erhalten mit einem ganzheitlichem Konzept der
Verknüpfung von Schutzmaßnahmen. Das Versagen z. B. des
Brandschutzkonzeptes kann im Schadenfall katastrophale
Auswirkungen haben.
§ Beurteilung bestehender Anlagen mit Analyse der
Mängel und deren preiswerten Beseitigung.
§ Beratung bei der Neuerstellung von IT-Anlagen
im Gesamtkonzept mit
Systemintregation aller baulichen Maßnahmen und Techniken.
§ Bewertung von Versicherungsrisiken
§ Überprüfung auf Baumängel.
§ Überprüfung von Planungen.
§ Überprüfung von Dokumentationen.
§ Überprüfung von Abrechnungen.
§ Mangelhafte Elektro-Installation + Beleuchtung.
§ Softwareberatung, Software-Analyse,
Service-Level-Vereinbarungen, Outsourcing in Partnerschaft.
·
Untersuchung bei nicht erklärbare Störungen, Funktionsstörungen,
oder Defekte in den Anlagen-Komponenten.
·
Untersuchung bei Fehlalarme.
Durch konsequente Beratung zum wirtschaftlichen Betrieb.
Die Beratung sollte schon vor Beginn der Planung
angefordert werden. Nur so können später bei der
Anlagenerstellung Fehler vermieden werden.
Und wann darf ich für Sie tätig werden?
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